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Möglichkeiten

Als junger Wehrpflichtiger haben Sie die Wahl. Es gibt nicht nur die Alternative Wehr- oder Zivildienst, sondern eine ganze Reihe von Möglichkeiten - und nicht zuletzt die Chance, dass man überhaupt keinen Dienst leisten muss. Die Mitglieder der Arbeitsstelle bieten eine umfassende Beratung an, die eine fundierte und individuelle Entscheidung ermöglicht. Im Folgenden soll eine Kurzübersicht gegeben werden, für diejenigen, die sich kurz informieren möchten, was zum Thema Zivildienst, Bundeswehr etc. zu beachten ist. Wichtig ist: Fristen bzw. Termine einhalten! In jedem Fall gilt: im Zweifel eine Beratung in Anspruch nehmen!

  1. Wehr- bzw. Zivildienstausnahmen
  2. Alternativen zum Wehrdienst
  3. Überhaupt keinen Dienst leisten

 

 

1. Wehr- bzw. Zivildienstausnahmen

Es gibt den (seltenen) Fall, dass Voraussetzungen vorliegen, die einem sowohl die Bundeswehr als auch den Zivildienst ersparen. Das sind:

1.1 Dienstunfähigkeit - § 9 Wehrpflichtgesetz bzw. § 8 Zivildienstgesetz

1.2 Ausschluss vom Dienst - § 10 Wehrpflichtgesetz bzw. § 9 Zivildienstgesetz

Bei Vorliegen bestimmter Verurteilungen vor Gericht wird man von der Wehrpflicht ausgeschlossen:

  1. Freiheitsstrafe über einem Jahr
  2. Entzug der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
  3. Maßregel nach § 64 oder 65 des Strafgesetzbuches

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1.3 Befreiung vom Wehrdienst - § 11 Wehrpflichtgesetz bzw. § 10 Zivildienstgesetz

Befreit vom Wehrdienst sind:

  1. Pfarrer bzw. Geistliche
  2. Schwerbehinderte
  3. Wehrpflichtige, die unter bestimmten Umständen nahe Angehörige durch Tod verloren haben (auf Antrag)
  4. Wehrpflichtige, deren zwei Brüder Wehr- oder Zivildienst geleistet haben (auf Antrag)

1.4 Zurückstellung - § 12 Wehrpflichtgesetz bzw. § 11 Zivildienstgesetz

Vorübergehend zurückgestellt wird,

  1. wer vorübergehend nicht wehrdienstfähig ist
  2. wer eine Gefängnisstrafe verbüßt
  3. wer Theologie studiert, um Pfarrer zu werden
  4. wer für den Bundestag, den Landtag oder das europäische Parlament kandidiert oder dafür gewählt ist
  5. wenn besondere Gründe vorliegen, die schwere Nachteile für die eigene Familie, den eigenen Betrieb oder den Beruf erwarten lassen

1.5 Unabkömmlichkeitsstellung - § 13 Wehrpflichtgesetz bzw. § 11 Zivildienstgesetz

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2. Alternativen zum Wehrdienst

Wer weder zum Bund will noch Zivildienst machen möchte, für den gibt es weitere Alternativen.

Auf der Seite http://www.zivildienst.de/cln_028/lang_de/nn_151404/Navigation/DienstLeisten/Einsatzmoeglichkeiten/AlternativeDienste/AlternativeDienste__node.html__nnn=true erklärt das Bundesamt für den Zivildienst die Unterschiede zwischen Zivildienst und den hier genannten zivilen Ersatzdiensten und bietet weitere Informationen.

2.1 Zivil- oder Katastrophenschutz - § 13a Wehrpflichtgesetz bzw. § 14 Zivildienstgesetz

2.2 Entwicklungsdienst - § 13b Wehrpflichtgesetz bzw. § 14a Zivildienstgesetz

2.3 Andere Dienste im Ausland - § 14b Zivildienstgesetz

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2.4 Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ)  - § 14c Zivildienstgesetz

2.5 Polizisten - § 42 Wehrpflichtgesetz bzw. § 15 Zivildienstgesetz

2.6 Dienst in Krankenhaus oder Pflege - § 15a Zivildienstgesetz

2.7 Totalverweigerung

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3. Überhaupt keinen Dienst leisten

Weitere Informationen finden sich hier.



© Reinhold Tripp
Mail: kdv-sek(ätt)reinhold-tripp.de
Letztes Update: 2005-04-15

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